
Auswertungsprogramm für öffentliche Ausschreibungen d-cet7 mit neuer Funktionalität
Februar 2025
Das von Dykowski Consulting entwickelte Evaluationstool d-cet7 ermöglicht öffentlichen Auftraggebern eine einfache und transparente Auswertung der eingereichten Versicherungsofferten. Es ist in den Sprachversionen Deutsch und Französisch erhältlich.
In den französischsprachigen Kantonen sind Preisberechnungsmodelle üblich, die von der Praxis in der Deutschschweiz abweichen. Während in der Deutschschweiz ein linear gekürztes Preisberechnungsmodell zur Anwendung kommt, stützt sich die Praxis in der Romandie auf die asymptotischen Preisberechnungsmodelle gemäss Guide Romand. Ab sofort können Nutzer per Mausklick aus sechs unterschiedlichen Preisberechnungsmethoden wählen. Dabei handelt es sich um drei asymptotische und drei lineare Berechnungsmethoden. Die Punktevergabe für das Preiskriterium erfolgt dann automatisch auf Basis des jeweils ausgewählten Modells.
Zusätzlich können nunmehr bis zu 6 Zuschlagskriterien (neben dem Preis) ausgewählt und bewertet werden. Innerhalb dieser Gruppen wiederum besteht die Möglichkeit, bis zu 100 Unterkriterien zu gewichten und zu bewerten.
Unternehmen, die in allen Landesteilen tätig sind, können so mit einem einheitlichen Auswertungsprogramm arbeiten und gleichzeitig den regionalen Besonderheiten Rechnung tragen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur unternehmerischen Compliance.
Auf die Evaluation kommt es an
September 2023
Im Rahmen der Auswertung von Offerten kann es leicht zu Fehlern kommen, die das ganze Ausschreibungsprojekt zum Scheitern bringen. Bewertungskriterien müssen richtig gewichtet werden, die Preisbewertung muss den gerichtlichen Vorgaben entsprechen, die Preisspanne muss auf den Einzelfall zugeschnitten werden etc. Dass die Gerichte in der Deutschschweiz und der Romandie unterschiedliche Preisbewertungsmodelle favorisieren, macht die Sache nicht einfacher.
Die Vergabestelle und ihre Berater müssen sich schon zu Projektbeginn Klarheit über das Bewertungsverfahren verschaffen und dieses in den Ausschreibungsunterlagen abbilden. In der Praxis hat sich die Nutzung eines auf den Einzelfall konfigurierbaren Evaluationstools bewährt.
Neues Beschaffungsrecht Kanton Zürich
August 2023
Am 1. Oktober 2023 treten im Kanton Zürich die neue Submissionsverordnung und das Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen in Kraft. Dies ist ein weiterer Schritt zur Harmonisierung des Beschaffungswesens auf Bundes- und Kantonsebene.
Am Stichtag 1. Oktober 2023 bereits laufende Beschaffungsverfahren sind nach dem bisherigen Recht zu Ende zu führen. Für Beschaffungsverfahren, die nach dem Stichtag eingeleitet werden, gilt das neue Recht. Dazu gehören unter anderem Punkte wie
- die Erteilung des Zuschlag ans «vorteilhafteste» anstatt ans «wirtschaftlich günstigste Angebot. Der Fokus liegt neu auf Qualitäts-, Nachhaltigkeits- und Innovationskriterien, welche entsprechend stärker zu gewichten sind.
- die mögliche Berücksichtigung weitere Zuschlagskriterien neben Preis und Qualität wie z. B. Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten und Innovation, um den ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel zu gewährleisten.
- die Verlängerung der Beschwerdefrist von 10 auf 20 Tage.
- die Festlegung des Verwaltungsgerichts als einziger kantonaler Beschwerdeinstanz - unabhängig vom Auftragswert.
Dies sind nur einige Beispiele der anstehenden Änderungen. Bestehende Prozesse und Vorlagen bei Vergabestellen und ihren Beratern müssen im Hinblick auf die neuen Vorschriften geprüft und ggf. angepasst werden.